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   BVerwG, 03.09.1998 - 7 C 26.97   

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BVerwG, 03.09.1998 - 7 C 26.97 (https://dejure.org/1998,1146)
BVerwG, Entscheidung vom 03.09.1998 - 7 C 26.97 (https://dejure.org/1998,1146)
BVerwG, Entscheidung vom 03. September 1998 - 7 C 26.97 (https://dejure.org/1998,1146)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unerlaubte Machenschaft; vorgeschobener Enteignungszweck; Aufbauenteignung; Stasiobjekt

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 3
    Offene Vermögensfragen - unlautere Machenschaft; Enteignung nach dem Aufbaugesetz; gebotene Gesamtschau; verdeckte Nutzung als konspiratives Objekt; vorgeschobener Enteignungszweck

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1999, 157
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 25.96

    Enteignung - Entschädigung - Unlautere Machenschaften - Staatlicher Verwalter -

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1998 - 7 C 26.97
    Solche Enteignungen hat der Senat insbesondere dann als willkürlich oder manipulativ beurteilt und dem Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG zugeordnet, wenn ein den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich entsprechendes Vorhaben als Enteignungszweck nur vorgeschoben wurde, um in Wahrheit zu ganz anderen Zwecken das Eigentum an dem Vermögenswert zu erlangen, oder wenn der wahrheitsgemäß angegebene Grund der Inanspruchnahme offenkundig von keiner Rechtsgrundlage gedeckt sein konnte (grundlegend Urteil des Senats vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 41.93 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 28; zuletzt Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113).

    Verhielte es sich nicht so, würde bereits dies nach der Rechtsprechung des Senats ausreichen, eine unlautere Machenschaft nach § 1 Abs. 3 VermG zu bejahen (Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - a.a.O.).

  • BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 41.93

    Voraussetzungen hinsichtlich der Beurteilung einer Enteignung nach dem

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1998 - 7 C 26.97
    Solche Enteignungen hat der Senat insbesondere dann als willkürlich oder manipulativ beurteilt und dem Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG zugeordnet, wenn ein den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich entsprechendes Vorhaben als Enteignungszweck nur vorgeschoben wurde, um in Wahrheit zu ganz anderen Zwecken das Eigentum an dem Vermögenswert zu erlangen, oder wenn der wahrheitsgemäß angegebene Grund der Inanspruchnahme offenkundig von keiner Rechtsgrundlage gedeckt sein konnte (grundlegend Urteil des Senats vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 41.93 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 28; zuletzt Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113).
  • VG Berlin, 17.04.1997 - 29 A 2100.93
    Auszug aus BVerwG, 03.09.1998 - 7 C 26.97
    BVerwG 7 C 26.97 VG 29 A 2100.93.
  • BVerwG, 20.08.2010 - 8 B 27.10

    Rückübertragungsanspruch bei Nichtbeachtung von DDR-Recht; Divergenzrüge

    Dies schließt Fallgestaltungen ein, bei denen die staatlichen Organe der DDR ein den gesetzlichen Bestimmungen der DDR grundsätzlich entsprechendes Vorhaben als Enteignungszweck nur vorgeschoben haben, um in Wahrheit zu gänzlich anderen Zwecken das Eigentum an dem Vermögenswert zu erhalten (vgl. dazu u.a. Urteil vom 21. Juni 2007 - BVerwG 8 C 1.07 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 48) oder wenn der wahrheitsgemäß angegebene Grund der Inanspruchnahme offenkundig von keiner Rechtsgrundlage gedeckt sein konnte (Urteile vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 41.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 28 S. 60, vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113 S. 346, vom 3. September 1998 - BVerwG 7 C 26.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 160 S. 502, vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 2.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 22 S. 65 und vom 31. Mai 2006 - BVerwG 8 C 1.05 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 23).

    Die Klägerin entnimmt dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. September 1998 - BVerwG 7 C 26.97 - den Rechtssatz, dass sich die Frage, ob der angegebene Enteignungszweck ein vorgeschobener war und damit eine unlautere Machenschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG vorliegt, anhand einer an den Gesamtumständen orientierten Prüfung des zutreffenden Grundes für den Eingriff beurteilt.

    Das Verwaltungsgericht hat seiner Entscheidung den im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. September 1998 - BVerwG 7 C 26.97 - formulierten Rechtssatz, auf den sich die Klägerin bezogen hat, ausdrücklich zugrunde gelegt (UA S. 11, vierter Absatz).

    Zwar erfordert die Prüfung des Schädigungstatbestandes im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG grundsätzlich eine an den Einzelumständen orientierte (Gesamt-)Beurteilung (Urteile vom 3. September 1998 - BVerwG 7 C 26.97 -.

  • BVerwG, 29.08.2006 - 8 C 21.05

    Vermögenswert; geschützter; geschützter Vermögenswert; Eigentum;

    Solche Enteignungen sind dann willkürlich oder manipulativ und dem Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG zuzuordnen, wenn ein den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich entsprechendes Vorhaben als Enteignungszweck nur vorgeschoben wurde, um in Wahrheit zu einem ganz anderen Zweck das Eigentum an dem Vermögenswert zu erlangen, oder wenn der wahrheitsgemäß angegebene Grund der Inanspruchnahme offenkundig von keiner rechtsgrundlage gedeckt sein konnte (Urteile vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 41.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 28, vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113, vom 3. September 1998 - BVerwG 7 C 26.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 160 und vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 2.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 22).

    Die Prüfung des Schädigungstatbestandes der unlauteren Machenschaften erfordert eine umfassende, an den Gesamtumständen des Einzelfalles orientierte Beurteilung (Urteile vom 3. September 1998 - BVerwG 7 C 26.97 - a.a.O., vom 28. Oktober 1999 - BVerwG 7 C 38.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 6).

  • BVerwG, 17.07.2003 - 7 B 62.03

    Gerichtsbescheid; Antrag auf mündliche Verhandlung; Nichtzulassungsbeschwerde;

    c) Aus demselben Grund liegt keine Abweichung von dem Urteil vom 3. September 1998 - BVerwG 7 C 26.97 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 160) vor.
  • BVerwG, 28.10.1999 - 7 C 38.98

    Enteignung nach dem Aufbaugesetz; Schädigungsmaßnahme; unlautere Machenschaft;

    Enteignungen hat der Senat insbesondere dann als willkürlich oder manipulativ beurteilt und diesem Schädigungstatbestand zugeordnet, wenn ein den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich entsprechendes Vorhaben als Enteignungszweck nur vorgeschoben wurde, um in Wahrheit zu ganz anderen Zwecken das Eigentum an dem Vermögenswert zu erlangen, oder wenn der wahrheitsgemäß angegebene Grund der Inanspruchnahme offenkundig von keiner Rechtsgrundlage gedeckt sein konnte (Urteil vom 3. September 1998 - BVerwG 7 C 26.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 160 m.w.N.).

    Zum einen erfordert die Prüfung dieses Schädigungstatbestandes grundsätzlich eine an den Einzelumständen orientierte Beurteilung (Urteil des Senats vom 3. September 1998 - BVerwG 7 C 26.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 160), was die Zulassung von Beweiserleichterungen bei typischen Geschehensabläufen nicht ausschließt (vgl. die sog. Ausreisefälle - grundlegend Urteil des Senats vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310; zuletzt Urteil vom 29. April 1999 - BVerwG 7 C 13.98 - ZOV 1999, 304).

  • BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 4.00

    Verzicht auf sanierungsbedürftiges Wohngrundstück im Gegenzug für Baugenehmigung

    Die Bejahung einer unlauteren Machenschaft setzt entsprechende konkrete tatsächliche Feststellungen voraus; der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG erfordert grundsätzlich eine an den Einzelumständen orientierte Beurteilung (vgl. Urteile vom 28. Oktober 1999, a.a.O., S. 28 und vom 3. September 1998 - BVerwG 7 C 26.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 160).
  • BVerwG, 11.01.2001 - 7 C 2.00

    Enteignung nach dem Aufbaugesetz; Teilenteignung; 500 m2-Flächenbegrenzung für

    Enteignungen hat der Senat insbesondere dann als willkürlich oder manipulativ beurteilt und diesem Schädigungstatbestand zugeordnet, wenn ein den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich entsprechendes Vorhaben als Enteignungszweck nur vorgeschoben wurde, um in Wahrheit zu ganz anderen Zwecken das Eigentum an dem Vermögenswert zu erlangen, oder wenn der wahrheitsgemäß angegebene Grund der Inanspruchnahme offenkundig von keiner Rechtsgrundlage gedeckt sein konnte (Urteil vom 3. September 1998 - BVerwG 7 C 26.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 160 m.w.N.).
  • BVerwG, 31.05.2006 - 8 C 1.05

    Machenschaften; unlautere Machenschaften; Manipulation; Verstoß; Rechtsordnung

    Solche Enteignungen sind dann willkürlich oder manipulativ und dem Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG zuzuordnen, wenn ein den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich entsprechendes Vorhaben als Enteignungszweck nur vorgeschoben wurde, um in Wahrheit zu ganz anderen Zwecken das Eigentum an dem Vermögenswert zu erlangen, oder wenn der wahrheitsgemäß angegebene Grund der Inanspruchnahme offenkundig von keiner Rechtsgrundlage gedeckt sein konnte (Urteile vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 41.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 28 S. 57 , vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113 S. 344 , vom 3. September 1998 - BVerwG 7 C 26.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 160 S. 500 und vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 2.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 22 S. 64 ).
  • BVerwG, 21.06.2007 - 8 C 1.07

    Unlautere Machenschaften; Inanspruchnahme nach dem Aufbaugesetz; Abriss;

    Enteignungen hat das Bundesverwaltungsgericht insbesondere dann als willkürlich oder manipulativ beurteilt und diesem Schädigungstatbestand zugeordnet, wenn ein den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich entsprechendes Vorhaben als Enteignungszweck nur vorgeschoben wurde, um in Wahrheit zu ganz anderen Zwecken das Eigentum an dem Vermögenswert zu erlangen, oder wenn der wahrheitsgemäß angegebene Grund der Inanspruchnahme offenkundig von keiner Rechtsgrundlage gedeckt sein konnte (Urteil vom 3. September 1998 - BVerwG 7 C 26.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 160 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.11.2005 - 7 B 55.05

    Rückübertragung eines Grundstücks an eine Erbengemeinschaft - Voraussetzung für

    a) Die Klägerin sieht die vermeintliche Divergenz zunächst darin, dass das Verwaltungsgericht anders als das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 3. September 1998 - BVerwG 7 C 26.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 160 S. 500; Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz a.a.O., Nr. 113 S. 344) bei der Beurteilung des Tatbestandsmerkmals der unlauteren Machenschaft i.S. von § 1 Abs. 3 VermG nicht maßgeblich auf eine Gesamtbetrachtung des Sachverhalts abgestellt habe.

    Denn auch wenn der dafür als Beleg angegebene Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Dezember 1994 - BVerwG 7 B 167.94 - (KPS § 1 Abs. 3 VermG 9/94) - wie die Klägerin zu Recht rügt - eine solche Aussage nicht enthält (vgl. aber Urteil vom 3. September 1998 - BVerwG 7 C 26.97 - a.a.O., S. 504), scheidet die Zulassung der Revision wegen Divergenz schon deshalb aus, weil das angefochtene Urteil auf dieser nur als obiter dictum zu verstehenden Bemerkung nicht beruht; entscheidungstragend ist vielmehr allein die mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ohne weiteres vereinbare Aussage, das Ziel der Inanspruchnahme des Grundstücks - nämlich die Bebauung mit einem als Dienstwohnung zu nutzenden Einfamilienhaus durch den Minister des Innern - sei mit der Angabe "Belange des MdI" nicht unzutreffend bezeichnet und in der Folge auch dieser Angabe entsprechend durchgeführt worden.

  • BVerwG, 21.11.2006 - 8 B 25.06

    Verstoß gegen die Aufklärungspflicht des Gerichts wegen des Unterlassens von

    6 b) Die geltend gemachte Abweichung von den Urteilen vom 5. März 1998 BVerwG 7 C 8.97 (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 140) und vom 3. September 1998 BVerwG 7 C 26.97 (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 160) liegt nicht vor.
  • BVerwG, 25.07.2001 - 8 C 3.01

    Entschädigungslose Enteignung; Enteignung, entschädigungslose; Enteignung, gegen

  • BVerwG, 22.07.2004 - 7 C 7.03

    Unlautere Machenschaft; Vorerwerbsrecht; Grundstücksverkehrsgenehmigung;

  • VG Cottbus, 20.06.2007 - 1 K 1599/04

    In Zusammenhang mit dem Bau der Talsperre Spremberg enteignete Grundstücke

  • BVerwG, 13.08.2002 - 8 B 77.02

    Investitionsvorrangbescheid; Investive Veräußerung; Erlösauskehr; Verkehrswert;

  • BVerwG, 07.09.2009 - 8 B 24.09

    Sittlich vorwerfbarer und gezielter Zugriff auf bestimmte Vermögenswerte unter

  • BVerwG, 05.10.2006 - 7 B 46.06

    Voraussetzungen der Divergenzrüge im verwaltungsgerichtlichen Verfahren;

  • BVerwG, 07.03.2008 - 8 B 94.07

    Erörterung von Ermessensfehlern bei Zurückweisung von hilfsweise gestellten

  • VG Cottbus, 10.02.2011 - 1 K 1326/07

    Voraussetzung für die Rückübertragung von Grundstücken nach dem VermG

  • BVerwG, 25.07.2007 - 8 B 15.07

    Behandlung des Vermögens eines ins Ausland emigrierten deutschen Juden nach der

  • BVerwG, 26.06.2006 - 8 B 4.06
  • BVerwG, 03.05.2005 - 8 B 111.04

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz - Voraussetzung für eine

  • VG Greifswald, 26.11.2009 - 6 A 849/03

    Rückübertragung eines Grundstücks nach VermG; unlautere Machenschaft

  • BVerwG, 29.06.2004 - 8 B 36.04

    Bestimmung der Anforderungen an eine "Maßnahme" im Sinne des Vermögensgesetzes -

  • BVerwG, 27.05.2003 - 7 B 46.02
  • BVerwG, 19.09.2002 - 7 B 27.02
  • BVerwG, 26.01.2001 - 7 B 143.00

    Vorliegen des Beschwerdegrundes der Divergenz - Voraussetzungen für eine

  • VG Potsdam, 12.03.2008 - 6 K 2653/04

    Aufbaugesetz-Enteignung als unlautere Machenschaft; Restitutionsausschluss des

  • VG Potsdam, 29.08.2007 - 6 K 3130/01

    Schädigung aufgrund unlauterer Machenschaften; vorzeitiger Baubeginn bei

  • BVerwG, 23.06.2000 - 8 B 70.00

    Würdigung aller Gesamtumstände vor Annahme einer unlauteren Machenschaft im Sinne

  • VG Potsdam, 29.08.2007 - 6 K 1159/01

    Schädigung aufgrund unlauterer Machenschaften bei "Listenenteignungen"; zulässige

  • BVerwG, 18.03.2002 - 7 B 10.02

    Erlösauskehr aus der investiven Veräußerung eines Grundstücks - Voraussetzungen

  • BVerwG, 27.08.2003 - 8 B 95.03

    Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen

  • BVerwG, 21.03.2002 - 7 B 36.02

    Zum Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks, das 1974 auf der Grundlage

  • VG Berlin, 28.11.2002 - 29 A 195.96

    Inanspruchnahme von Einfamilienhausgrundstücken im "Sondergebiet"

  • VG Dresden, 24.05.2000 - 12 K 3034/98
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